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Sektorprogramm Obst & Gemüse (GMOG)
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Sektorprogramm Obst & Gemüse (GMOG) - SP-0101 bis SP-0106. Wer wird gefördert? Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse Was wird gefördert? Materielle und immaterielle Investitionen zur Absatzförderung und Produktionsplanung Beratungsleistungen Ernteversicherung Forschungsvorhaben Personalkosten zur Qualitätssicherung Wie wird gefördert? Gefördert werden i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung Was sind die Fördervoraussetzungen? Anerkennung als Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder durch die Erzeugerorganisationen Eine Erzeugerorganisation muss mindestens 25 angeschlossene Erzeuger haben Die Erzeuger müssen grundsätzlich die gesamte Produktion an die Erzeugerorganisation andienen Der Wert der vermarkteten Erzeugung muss mindestens 10. Mio. € betragen Einrichtung und Finanzierung eines Betriebsfonds Erstellung und Durchführung eines operationellen Programms Förderausschlüsse Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
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