Wer wird gefördert?
Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Was wird gefördert?
- Materielle und immaterielle Investitionen zur Absatzförderung und Produktionsplanung
- Beratungsleistungen
- Ernteversicherung
- Forschungsvorhaben
- Personalkosten zur Qualitätssicherung
Wie wird gefördert?
Gefördert werden i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Anerkennung als Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse
- Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder durch die Erzeugerorganisationen
- Eine Erzeugerorganisation muss mindestens 25 angeschlossene Erzeuger haben
- Die Erzeuger müssen grundsätzlich die gesamte Produktion an die Erzeugerorganisation andienen
- Der Wert der vermarkteten Erzeugung muss mindestens 10. Mio. € betragen
- Einrichtung und Finanzierung eines Betriebsfonds
- Erstellung und Durchführung eines operationellen Programms
Förderausschlüsse
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
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