Sektorprogramm Obst & Gemüse (GMOG) - SP-0101 bis SP-0106

Stand: 04/25/2023
Wer wird gefördert?
Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse


Was wird gefördert?
  • Materielle und immaterielle Investitionen zur Absatzförderung und Produktionsplanung
  • Beratungsleistungen
  • Ernteversicherung
  • Forschungsvorhaben
  • Personalkosten zur Qualitätssicherung


Wie wird gefördert?
Gefördert werden i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Anerkennung als Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse
  • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder durch die Erzeugerorganisationen
  • Eine Erzeugerorganisation muss mindestens 25 angeschlossene Erzeuger haben
  • Die Erzeuger müssen grundsätzlich die gesamte Produktion an die Erzeugerorganisation andienen
  • Der Wert der vermarkteten Erzeugung muss mindestens 10. Mio. € betragen
  • Einrichtung und Finanzierung eines Betriebsfonds
  • Erstellung und Durchführung eines operationellen Programms


Förderausschlüsse
  • Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014


Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier


gmog@dlr.rlp.de     www.DLR-Mosel.rlp.de