Überleitungsbestimmungen |
In den Überleitungsbestimmungen wird der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke geregelt. Unter anderem wird festgelegt
Die Überleitungsbestimmungen werden bei den Gemeindeverwaltungen der Flurbereinigungsgemeinden oder bei dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht. |