Druckversion
|
zurück
Bonerath (Ort) [71927]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4
Zust. Dienststelle:
DLR Mosel
mit Dienstsitz:
Trier
© DLR Mosel
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Ruwer.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Ort)
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Ort)
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Ort) durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Bonerath zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.
Trier, den 22.02.2018
DLR Mosel
(Siegel)
Im Auftrag
Gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung:
02/22/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
Verfahrenskarte:
download
2. Ziele des Verfahrens
oben
Ein Dorfflurbereinigungsverfahren zur Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes.Eigentumsrechtliche Regelung der Ortsstraßen und öffentlichen Anlagen; auch im Ortsrandbereich.
Die Bauleitplanung der Gemeinde soll bodenordnerisch im Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
01/29/98
Anordnungsbeschluss
12/08/98
Wahl des
Vorstandes
der
TG
12/22/98
Feststellung der
Wertermittlung
04/05/2011
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
06/08/2011
Planwunschtermin
04/06/2009
Allgemeiner
Besitzübergang
12/15/2011
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
08/10/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes
01/31/2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher
11/14/2012
Schlussfeststellung
02/22/2018
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Flurbereinigungsbeschluss vom 08.12.1998
71927_Flurberbeschluss.pdf
Einladung zur Vorstandswahl
71927_Vorstandswahl.pdf
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwunschtermin
Rohplanvorlage
rohplanvorlage_bonerath.pdf
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
wertermittllung.pdf
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
71927bekanntm_planvorl.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung
Bekanntmachung.pdf
Überleitungsbestimmungen
ueberleitungsbestimmungen.pdf
Eintritt der Unanfechtbarkeit
unanfechtbarkeit.pdf
Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 22.02.2018)
SchlussfeststellungBonerath(Ort).pdf
5. Karten
oben
Gebietsabgrenzung :
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte Neuer Bestand Nachtrag 3
Karte_NB_Nachtrag3.pdf
© DLR Mosel
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Gerhard Jonas
Anschrift:
Hochwaldstr. 2, 54316 Bonerath
Telefon:
06588 / 2103
Email:
sonstige Mitglieder:
Terres Peter,
Faß Maria,
Franzen Hermann,
Werhan Raimund,
Scherf Hans-Joachim,
©
7. Mitarbeiter des
DLR Mosel
in
Trier
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Weber, Bernhard
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4
Verfahrensgröße:
40
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
139
Kosten:
141.700
Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Ort) eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurberinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Bonerath
9. Verfahrensbilder
oben
© DLR
www.landentwicklung.rlp.de
Druckversion
|
zurück
10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Vollmacht
Erklärung