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Fluthilfe für Unternehmen der Land-, Forst- und Weinwirtschaft. [Wiederaufbauhilfe für Unternehmen der Land-, Forst- und Weinwirtschaft zur Beseitigung von Sachschäden] Die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 hat auch die Land-, Forst- und Weinwirtschaft schwer getroffen. Das DLR Mosel steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten, Betriebsmitteln, Lager- und Tierbeständen auszugleichen. Unser Ziel ist es, Sie unbürokratisch und schnell beim Wiederaufbau Ihres Betriebes zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu unserem Antragsverfahren finden Sie im unten beigefügten Merkblatt. Dort finden Sie zudem alle Antragsvordrucke, die Sie benötigen. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Fluthilfe-Hotline .06531 956456 Email .fluthilfe@dlr.rlp.de PostadresseDienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel Görresstr. 10 54470 Bernkastel-Kues . Für eine rasche Auszahlung der Wiederaufbauhilfe benötigen wir folgende Unterlagen: Unternehmensnummer / BNRZD (zu beantragen bei der unteren Landwirtschaftsbehörde) Bestätigung der Ortsgemeinde, dass Ihr Betrieb vom Hochwasser- und Starkregenereignis am 14./15. Juli 2021 betroffen war. Belege über ggf. erhaltene Spenden, Soforthilfen und Versicherungsleistungen Nachweise zu jedem entstandenen Schaden Die Bearbeitung der uns bisher vorgelegten Anträge zeigte, dass Schäden, die durch Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen belegt werden, am zügigsten anerkannt werden können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei den einschlägigen Stellen schnellstmöglich nach einer/einem geeigneten Sachverständigen zu erkundigen. Die Netto-Kosten der Schadensermittlung können vollständig als beihilfefähig anerkannt werden. [Anträge können Sie noch bis zum 31. Dezember 2024 stellen. Es ist beabsichtigt, die Antragsfrist bis 30. Juni 2026 zu verlängern, gegenwärtig laufen die Arbeiten an der formalen Umsetzung.] Pressemitteilung des MWVLW: Wiederaufbauhilfen für Landwirtschafts-, Weinbau- und Forstwirtschaftsbetriebe – Frist beachten! Unternehmen der Landwirtschaft und des Weinbaus sowie der Forstwirtschaft, die durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 Schäden an Flächen und Wirtschaftsgütern wie z.B. Gebäuden erlitten haben, sollten die Antragsfrist 31. Dezember 2024 im Blick behalten und ihre Anträge für Wiederaufbauhilfen – soweit noch nicht geschehen – bis Jahresende stellen. Nach der derzeitigen Regelung endet die Antragsfrist aus europarechtlichen Gründen am 31.12.2024. Die Landesregierung steht jedoch in Gesprächen mit der EU-Kommission, um eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.06.2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Ein dafür notwendiges Notifizierungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Eine Zustimmung der Europäischen Kommission ist noch nicht erfolgt. Eine Zu- oder Abstimmung zur verlängerten Frist obliegt der Kommission, Gespräche und Verfahren sind ergebnisoffen. Allen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die noch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen wollen, wird daher geraten entsprechend dieser Frist zu handeln. Anträge können für Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Homepage des DLR Mosel unter https://www.dlr-mosel.rlp.de/DLR-Mosel/Aktuelles/Ueberblick/FluthilfefuerLandwir tschafts-Weinbau-undFischereiunternehmen zu finden. Dort sind auch die Links auf die Homepages der jeweils zuständigen Kreisverwaltungen mit weiterführenden Informationen und Formularen zu den flächenbezogenen Wiederaufbauhilfen aufgeführt. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier: Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen Anlage zum Antrag - Detaillierte Beschreibung der Schäden Antrag auf Härtefall Merkblatt für Antragstellende Merkblatt für Sachverständige Häufig gestellte Fragen Zahlantrag mit Rechtsmittelverzichtserklärung Zahlantrag . Ihnen sind neben Sachschäden auch Flächenschäden entstanden? Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung geltend machen. Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Kreisverwaltung Ahrweiler Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Kreisverwaltung Cochem-Zell Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Kreisverwaltung Landkreis Trier-Saarburg Kreisverwaltung Vulkaneifel Ergänzende Links: wiederaufbau.rlp.de
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