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Überbetrieblicher Maschineneinsatz - Start-
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Förderung von Investitionen für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM). [Im FÜM ist zur Zeit nur die Förderung von Drohnen im Steillagenweinbau zulässig.] Wer wird gefördert? Lohnunternehmer und Maschinenringe mit Sitz in Rheinland-Pfalz Was wird gefördert? In der Förderung von Investitionen für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM) ist für die Dauer der Förderung im Investitions- und Zukunftsprogramm (luz) des Bundes, welches über die Landwirtschaftliche Rentenbank angeboten wird, die Förderung von Pflanzenschutztechnik und Gülleausbringetechnik ausgesetzt. Im FÜM ist deshalb z.Zt. nur die Förderung von Drohnen im Steillagenweinbau zulässig. Wie wird gefördert? Förderung: 40% ab einem Mindestinvestitionsvolumen vom 20.000 € max. 200.000 € Beihilfe (De-Minimis_Obergrenze) Was sind die Fördervoraussetzungen? Anforderungen an Kleinst- oder Kleinunternehmen müssen erfüllt sein Nachweis über die Finanzierbarkeit des Vorhabens sowie der Einsatzmöglichkeiten der Maschinen, Geräte und Techniken Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren Förderausschlüsse Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden Nicht förderfähig sind: eine Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen selbstfahrende Geräte zur Gülleausbringung und zum Pflanzenschutz, Anschaffungskosten für Personenkraftfahrzeuge, Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Pachten, Erbbauzinsen, Steuern Kauf von Patenten und Lizenzen sowie Marken Abschreibungsbeiträge für Investitionen mit dem Leasing in Zusammenhang stehende Aufwendungen (z.B. Gewinnspannen des Leasinggebers, Zinskosten der Refinanzierung, Gemeinkosten, Versicherungskosten) Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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