| Was wird gefördert?
Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Förderfähig sind dabei auch Investitionen der zweiten Verarbeitungsstufe (Endprodukt der Verarbeitung kein Produkt nach Anhang I) sowie zur Vermarktung von Endprodukten der zweiten Verarbeitungsstufe, sofern es sich bei den Eingangsprodukten der zweiten Verarbeitungsstufe überwiegend um landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse handelt.
Förderfähig sich auch allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen und Kosten der Vorplanungen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind.
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