Berechnung des Lagerraums für Gülle und Jauche (6 Monate);
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Stand: 05/30/2008
Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel

Die Verordnungen der Bundesländer über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen (JGSF-VO) dienen der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Für Jauche und Gülle muss das Fassungsvermögen der Anlagen mindestens eine Lagerkapazität für sechs Monate umfassen. Bestehende Anlagen sind bis 31.12.2008 an diese Anforderungen anzupassen, ohne dass es einer Anordnung der unteren Wasserbehörde bedarf. Diese Anforderung ist auch CrossCompliance-relevant, wird im Rahmen der Kontrolle der EU-Nitratrichtlinie überprüft und führt bei fehlendem Lagerraum dann zu Prämienkürzungen. D. h. ab 2009 hat jeder Halter von Nutztieren für 6 Monate Lagerraum für die anfallende Gülle und Jauche seiner Tiere nachzuweisen. In der beigefügten Excel-Anwendung sind die Werte für den Anfall pro Tiereinheit eingetragen, die in der Verordnung aufgeführt sind. Diese Zahlen enthalten auch das anfallende Tränke- und Reinigungswasser.
Zusätzlich zu Gülle und Jauche sind allerdings auch eingeleitete Sickersäfte, Niederschlags- und Abwasser zu berücksichtigen - z.B. wird bei offenen Güllebehältern in einem Merkblatt zu JGSF-Anlagen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd die halbe mittlere Niederschlagsmenge genannt. Bei 800 mm Niederschlag sind also incl. 20 cm Mindestfreibord zusätzlich zu den anfallenden Gülle-/Jauchemengen laut Düngeverordnung noch mindestens 60 cm Wandhöhe im Behälter einzukalkulieren.
Zwar ist das Wasser zum Reinigen der Stallungen in den Werten für den Anfall aus der Dünge-Verordnung enthalten, nicht jedoch das Reinigungswasser für den Melkstand. Pauschale Werte .hierzu, etwa aus einem ATV-Merkblatt, fallen recht hoch aus, z.B. mit 17 Liter je laktierende Kuh und Tag, dies würde bei einem Bestand mit 100 Kühen, davon 85 laktierende ca. 1450 Liter Reinigungswasser für den Melkstand pro Tag = 725 Liter pro Melkzeit bedeuten!
Erhebungen aus Praxisbetrieben liegen zum Teil deutlich darunter, etwa bei 8-10 Litern je laktierende Kuh und Tag. Angaben des Melkstand-Herstellers zum Reinigungswasser-Verbrauch werden hierzu akzeptiert. Dennoch kommen so für 6 Monate Lagerung schnell weitere 1,3 bis 1,5 m³ Bedarf an Lagerkapazität je Bestandskuh zustande. Hinzu kommen die Wassermengen, die von verunreinigten Oberflächen eingeleitet werden, z.B. von nicht besenreinen Siloflächen, nicht überdachten Warteräumen vor dem Melkstand oder von Laufhöfen.
Hier ist eine betriebsspezifische Berechnung vorzunehmen. Je nach Sauberkeit bzw. Verschmutzung der Oberflächen werden diese von den Wasserbehörden als in die Güllegrube einzuleitend oder nicht eingestuft. Abgedeckte und vollständig geleerte Silos werden nicht einberechnet. Um die Niederschläge entsprechend zu trennen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, z.B. Gärsaftabscheider. Detaillierte Berechnungen und Beratung dazu bietet die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Frau Simone Hamann-Lahr, Bad Kreuznach Tel. 0671/7931154.
Im Rahmen der CrossCompliance-Kontrollen zur Nitratrichtlinie wird zur Zeit lediglich überprüft, ob der Lagerraum ausreichend groß ist, um während der Sperrfrist im Winter keine Gülle oder Jauche ausbringen zu müssen, dies sind jetzt 2,5 bis 3 Monate. Aber ab 2009 wird eben generell eine Lagerkapazität für mindestens 6 Monate gefordert.


Daher kann man mit dem Excel-Tableau / mit dem ausfüllbarem pdf-Formular schon einmal überprüfen, wie lange man mit dem vorhandenen Güllelagerraum lagern kann und erkennt möglichen Handlungsbedarf.
(Ein Arbeitsblatt der Excel-Anwendung dient zum Ausfüllen, auf dem anderen Arbeitsblatt ist eine Beispielsrechnung aufgeführt. Eingaben sind nur in den hellgrauen bzw. hellbauenFeldern zu machen, in den anderen Felder stehen Formeln bzw. die vorgegebenen Werte für den Gülle-/Jaucheanfall pro Tiereinheit). Sollten Excel nicht zur Verfügung stehen, kann das beigefügte pdf-Formular genutzt werden. Zum Bearbeiten wird der Adobe reader ab Version 5.0 benötigt, der kostenlos herunter geladen werden kann. Durch Klicken auf den Begriff wird die entsprechende Seite aufgerufen.


Evtl. kann man fehlenden Lagerraum in Nachbarbetrieben, die die Viehhaltung aufgegeben haben, anpachten - oder bei Stahlbehältern vielleicht den Behälter um einen Ring aufstocken.

Guelleandock
Auch überbetriebliche Lagerung und Ausbringung
hilft bei fehlendem Lagerraum
Guellelagune
Güllelagunen sind je nach Gelände kostengünstig zu erstellen und bieten viel Lagerraum.
Wegen der großen Oberfläche sind aber größere Abstände zur Wohn-bebauung einzuhalte



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