Kennzeichnungspflicht – Nährwerttabelle & Zutatenverzeichnis
Seit dem 08.12.2023 greift die Verordnung zur einheitliche Kennzeichnung von Wein- Etiketten, Preislisten und auch Webshops mit einer Nährwerttabelle sowie einem Zutatenverzeichnis als obligatorische Angaben.
Daher sind alle Weine des Jahrgang 2024 Kennzeichnungspflichtig. Im Nachgang zum gestrigen OenoSeminar ist die Präsentation mit einer einfachen Anleitung zur Erstellung von Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis online abrufbar:

Zudem verweisen wir, auf den im Oeno-Seminar genutzten „Zutaten und Nährwertassistenten“ der Landwirtschaftskammer über den folgenden Link: https://www.wipzn.de/gast *
Zusätzlich können Sie sich auch über das Weininformationsportal (WIP) individuell einloggen.
Als angemeldeter WIP-Benutzer haben Sie die Möglichkeit, die Nährwertberechnung basierend auf den Daten Ihrer AP-Anträge vorzunehmen und Ihre Zutaten- und Nährwertverzeichnisse zu speichern.
Weitere Informationen zur Zutaten- und Nährwerttabelle finden Sie im Praxisleitfaden Oenologie 2024 ab Seite 21 oder im Weinrecht für Schule und Praxis* ab Seite 66
Weitere Informationen zu den verpflichteten Angaben in Webshops und Preislisten finden Sie im Weinrecht für Schule und Praxis ab Seite 127.
Besonders bei der Gestaltung der Preislisten sollte geprüft werden, ob diese „ohne Bestellmöglichkeit“ umgesetzt werden können, da hierbei auf diese neuen Kennzeichnungsangaben verzichtet werden kann.
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