Bremm IV [00561] Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 |  |
 |
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Mayen |
|
|  |  |  |  |
 |
 |  |  |  |
|  |  |  |  |
 |  |  |
 |  |  |  |  |
|  |  |  |  |
 |  |  |  |  |
|
| |  |  |
1. Verfahrensgebiet |  | | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 |
 | |  |  |  |
 | Verfahrenskarte: download |
 | |  |  |  |
2. Ziele des Verfahrens |  |  | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 | Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bremm umfaßt im wesentlichen den bisher nicht flurbereinigten Gemarkungsbereich südwestlich der Ortslage Bremm in den Lagen 'Vogelsang', 'hinterst Nonnenmark', 'Fetscheltal', 'Zwergteil', 'AufEURm Acker', 'Bungert', 'Auf der Büsch' sowie das Moselvorgelände im Bereich dieser Lagen. Zusätzlich wurde ein Teil der Lage 'Cales' zum Verfahren zugezogen.
Das Flurbereinigungsgebiet ist so begrenzt, daß Maßnahmen der Landentwicklung , insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt und auftretende Landnutzungskonflikte auch durch die Ausweisung neuer Baugebiete aufgelöst werden können. Durch die Hinzuziehung der Flächen zwischen Bundesstraße und Mosel kann das Moselradwegprogramm 'Velo tour moselle' und damit der Tourismus und der Weinbau unterstützt und gefördert werden.
Fast das gesamte Gebiet stand ehemals im Besitz des Klosters Stuben. Im Zuge der Säkularisation wurden die Flächen gerodet, wegemäßig erschlossen und auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Hierauf deuten noch die Lagebezeichnungen hin (z.B. 'erstes Geteilts hinter Nonnenmark') Die so entstandenen Grundstücke wiesen Größen von rd. 800 m² auf. Diese wurden im Zuge der Realteilung immer weiter aufgeteilt. Die Katasterflurstücke haben hiernach lediglich nur eine durchschnittliche Größe von ca. 250 bis 300 m². Auch die durch Zukauf oder Pacht gebildeten größeren zusammenhängenden Bewirtschaftungsflächen sind mit durchschnittlich nur 450-500 m² unwesentlich größer und werden den heutigen Bewirtschaftungserfordernissen nicht mehr gerecht.
Der Rebenbestand in den Weinbergen ist vielfach überaltert. Die Umstellung auf moderne Erziehungsarten, die auch den Maschineneinsatz ermöglicht ist dringend geboten. Auf Grund der Besitzzersplitterung und der ungünstigen Grundstücksform ist dies zur Zeit nicht möglich.
Das im Rahmen der Aufteilung entstandene Erschließungssystem entspricht von der Gestaltung her bis auf wenige Ausnahmen heutigen Anforderungen.
Die Vermischung von nicht mehr bewirtschafteten Brachflächen und bewirtschafteten Weinbergsflächen schreitet zunehmend fort und führt zu nachteiligen Auswirkungen auf das Dorf- und Landschaftbild.
Ziel ist es insgesamt im Zuge der Neugestaltung des Verfahrensgebietes größere Bewirtschaftungsflächen zu bilden und die Voraussetzungen für eine maschinelle Bewirtschaftung zu schaffen. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Landschaft sind harmonisch zu verbinden, indem für einen Ausgleich zwischen den Interessen des Weinbaus, dem Wunsch nach Ausweisung von Garten- und Obstbaumgrundstücken und den Belangen von Arten- und Biotopschutz und der Erhaltung des traditionellen Landschaftbildes gesorgt wird.
Die Grundstücke müssen daher unter Berücksichtigung der landespflegerischen Belange nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und - soweit erforderlich - erschlossen werden.
So können die Kosten der Produktion, Bewirtschaftung und Wirtschaftsführung gesenkt und damit die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe für die Zukunft verbessert und gesichert werden.
Die Flurbereinigung trägt mit diesen Maßnahmen zur Erhaltung des traditionellen Weinbaus im Gebiet der Gemeinde Bremm bei und leistet nicht zuletzt damit einen Beitrag zur Stärkung des Fremdenverkehrs.
Gleichzeitig sind vorhandene Biotopstrukturen zu erhalten und zu sichern und durch sinnvolle landespflegerische Maßnahmen zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Das Landschaftbild, kann langfristig nur erhalten werden, wenn durch agrarstrukturelle Maßnahmen die Bewirtschaftung der Rebflächen gesichert wird. |  |
 | |  |  |  |
3. Verfahrensablauf |  | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 |
|  |
 |  |
 | |  |  |  |
4. Bekanntmachungen |  |  | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 | Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! |  |
 | |  |  |  |
 |  |  |
 | |  |  |  |
5. Karten |  |  | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 |  |
 | |  |  |  |
6. Vorstand der TG |  |  | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 |
|  |
 | |  |  |  |
 |  |
 | |  |  |  |
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen | oben |
 |  |  |  |  |
 | |  |  |  |
 |
|  |
 | Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG |  |
 | |  |  |  |
8. Verfahrensdaten |  |  | oben |
 |
 | |  |  |  |
 |
|  |
 | |  |  |  |
9. Verfahrensbilder |  |  | oben |
 |  |  |  |  |
 |
|  |  |  |

© DLR |
 | |  |  |  |
|
 |  |  |  |  |
 |  |  |  |  |
 |  |  |  |  |
 |  |  |  |  |