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Leuktal [71028] Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1 | |
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Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier |
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Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und den Mitteilungsblättern der Gemeinden Mettlach, Perl und Losheim am See. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Leuktal, Landkreis Trier-Saarburg1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
2. Ladung zum Planwunschtermin (bzgl. der zugezogenen Grundstücke)
I.a) Das Verfahrensgebiet des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Leuktal, Landkreis Trier-Saarburg wurde mit Beschluss vom 19.01.2024 geändert. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen am
Montag, den 03.06.2024,
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Bürgerhaus Freudenburg, Schulstr. 1 a, 54450 Freudenburg
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel (im folgenden kurz „DLR Mosel“ genannt) zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. Die Wertermittlungskarte kann auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Leuktal -> 5. Karten -> Übersichtskarte: Wertermittlung Alter Bestand Zuziehung; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen).
Sie werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit an dem vorgenannten Tag Gebrauch zu machen.
I.b) Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Montag, den 03.06.2024 um 18.00 Uhr
im Bürgerhaus Freudenburg, Schulstr. 1 a, 54450 Freudenburg,
zu dem alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Leuktal hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Teilnehmer der zugezogenen Grundstücke wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Leuktal zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten nur einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder Vertreter, dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in den Eigentumsunterlagen des DLR Mosel an erster Stelle Eingetragenen zugesandt. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens am 27.06.2024 bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR) Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung aller dem Flurbereinigungsverfahren Leuktal unterliegenden Grundstücke als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
II. Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören (§ 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 -BGBl. I S. 546-, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 -BGBl. I S. 2794- ). Zu diesem sogenannten Planwunschtermin, der bzgl. der zugezogenen Grundstücke am 04.06.2024 beginnt, werden die Teilnehmer durch Einzelladung geladen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, hat dieser seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.
Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Leuktal, Herrn Bernhard Müller, Kirchstr. 24b, 54441 Trassem oder beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Leuktal -> Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung.
DLR Mosel
Trier, den 08.05.2024
im Auftrag
(Siegel)
Gez. Simon Liefgen | |
| | | letzte Aktualisierung: 05/15/2024 | |
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1. Verfahrensgebiet | | | |
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2. Ziele des Verfahrens | | | |
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| Das ländliche Bodenordnungsverfahren Leuktal umfasst Grundstücke in den Gemeinden Freudenburg, Kirf, Merzkirchen, Meurich und Trassem in der Verbandsgemeinde Saarburg mit einer Verfahrensfläche von ca. 880 ha.
Aufgrund der Ergebnisse der Informationsversammlung und der Zustimmung des Rates der Ortsgemeinde Trassem haben die betroffenen Grundstückseigentümer die Durchführung eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens gewünscht.
Der Einleitungsbeschluss wurde vom zuständigen Dienstleistungszentrum (DLR) Mosel, mit Datum vom 28. Dezember 2006 erlassen.
Das Bodenordnungsverfahren wurde eingeleitet um Maßnahmen des Gewässerprojektes Leuk zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umzusetzen. Dazu haben die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Saarburg als Projektträger einen umfangreichen Pflege- und Entwicklungsplan erstellt.
Mit den Maßnahmen eines modernen Flächenmanagements werden folgende Ziele verfolgt, insbesondere
- die Entwicklung einer dynamischen Gewässer- und Auenlandschaft
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft
- die Entwicklung eines naturnahen Wasserhaushaltes
- die Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
Das ländliche Neuordnungsverfahren ist besonders geeignet, die Flächen gemäß den Zielvorstellungen des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Beachtung der eigentumsrecht- lichen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer auszuweisen. Darüber hinaus können die entsprechenden baulichen Maßnahmen durchgeführt und rechtliche Festsetzungen hinsichtlich des Eigentums, der Pflege und der Unterhaltung getroffen werden. | |
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3. Verfahrensablauf | | |
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Einleitende Informationen |
Anordnungsbeschluss |
Wahl des Vorstandes der TG |
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke |
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan |
Planwunschtermin |
Allgemeiner Besitzübergang |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes |
Eintritt des neuen Rechtszustandes |
Berichtigung der öffentlichen Bücher |
Schlussfeststellung |
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4. Bekanntmachungen | | | |
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| Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! | |
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Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2006 | |
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Einladung zur Vorstandswahl vom 20.05.2008 | |
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Teilungsbeschluss vom 21.03.2011 | |
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Signalisierung
(eingestellt am 29.01.2016) | |
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Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 17.03.2016) | |
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2. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 12.01.2021) | |
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Informationen zur Ortslagenregulierung
(eingestellt am 09.03.2021) | |
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Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
und Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 21.06.2022)
Präsentationsfolien (eingestellt am 20.07.2022) | |
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Info zum Planwunsch
(eingestellt am 21.06.2022)
Hinweis zum Nachweis des Alten Bestandes | |
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Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungs- und Informationsversammlung in den Gemeinden Freudenburg, Kahren, Kastel-Staadt, Kirf, Merzkirchen, Meurich, Saarburg, Serrig und Trassem
(eingestellt am 19.10.2023) | |
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3. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 23.01.2024) | |
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Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungs-
termin über die Ergebnisse der Wertermitt-
lung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
und Ladung zum Planwunschtermin (bzgl. der zugezogenen Grundstücke)
Informationen zum Planwunschtermin
(neu eingestellt am 15.05.2024) | |
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5. Karten | | | |
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Karten zum Flurbereinigungsgebiet
(eingestellt am 07.10.2021) | |
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Übersichtskarte: Wertermittlung Alter Bestand
(eingestellt am 27.06.2022)
Hinweis: Zur Einsicht die Zoom-Funktion nutzen. | |
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Übersichtskarte zum Flurbereinigungsgebiet; angedachte 3. Änderung
(eingestellt am 27.07.2023)
Maßstab 1 : 6.500 (flächenhafte Darstellung der Änderung)
Maßstab 1 : 12.500 (linienförmige Darstellung der Änderung) | |
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Übersichtskarten zum 3. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 17.01.2024) | |
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Übersichtskarten zur Wertermittlung (Alter Bestand, Zuziehung)
(neu eingestellt am 15.05.2024) | |
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6. Vorstand der TG | | | |
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7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier | | |
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| Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG | |
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8. Verfahrensdaten | | | |
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© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel | |
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