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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Spangdahlem [71069]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Speicher, Bitburger Land, und Wittlich-Land.

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Spangdahlem

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Spangdahlem

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Spangdahlem durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Spangdahlem insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 15.01.2019

DLR Mosel

Im Auftrag

gez. Manfred Heinzen (Siegel)

 
letzte Aktualisierung: 01/15/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst weite Teile der Gemarkung Spangdahlem einschließlich der Ortslage. Das Flurbereinigungsverfahren wurde angeordnet, um die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 60, der Erweiterung des Flugplatzes Spangdahlem sowie dem Bau der Ortsumgehung der Landesstraße L 46 entstehnden erheblichen Wirtschaftserschwernisse zu beseitigen und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Zukunft zu sichern. Im Hinblick auf die Größenordnung der Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen auch im Hinblick auf weiteren Flächenbedarf für die Erweiterung des Flugplatzes Spangdahlem ist die ländliche Bodenordnung das geeignete Instrumentarium die Eingriffe in das Grundeigentum zu minimieren und die Nutzungskonflikte aufzulösen. Die mit diesen Maßnahmen der Infrastruktur entstandenen und noch entstehenden Besitzzersplitterungen und Durchschneidungsschäden können durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes und die großzügige Arrondierung der Grundstücke nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie eine zweckmäßige Erschließung gemildert oder gar ganz vermieden werden.Darüber hinaus besitzt die Ortsgemeinde Spangdahlem ein städtebauliches Entwicklungskonzept, für dessen Entwicklungsziele auch bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb der Ortslage notwendig sind. In dem Verfahren werden im Rahmen der Förderung der Landeskultur auch die ökologischen und volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Mit Hilfe des Bodenordnungsverfahrens werden die Vorraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange und von landschaftsprägenden gestalterischen Aspekten gehört ebenfalls zu den Verfahrenszielen des Bodenordnungsverfahrens.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2001
Einladung zur Vorstandswahl
Änderungsbeschluss vom 28.01.2003
Änderungsbeschluss vom 10.02.2006
Änderungsbeschluss vom 03.11.2008
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
Ausführungsanordnung
(eingestellt 25.05.2011)
Schlussfeststellung
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 15.01.2019)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte "Neuer Bestand"
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Karl Kremer
Anschrift:
Im Bungert 13, 54529 Spangdahlem
Telefon:
06565 / 4659
Email:
sonstige Mitglieder:
Thome Werner,
Gerten Alois,
Lehnertz Herbert,
Baustert Paul,
Hoffmann Erwin,
Willems Elmar,
Metzen Josef,
Junk Peter,
Metzen Friedrich,
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Klein, Ulrich
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
1171.30 ha
Anzahl der Beteiligten:
870
Kosten:
1.291.000 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Spangdahlem eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 85 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Binsfeld, Dudeldorf, Gransdorf, Landscheid, Pickließem, Spangdahlem
 
 
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